Coronavirus: rechtliche Fragen, Erreichbarkeit beck rechtsanwälte
> Update: 30. April 2020

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wurde von der WHO zu einer Pandemie erklärt und auch in Deutschland steigt die Zahl der Infektionsfälle weiter stark an. Neben den erheblichen gesellschaftlichen Auswirkungen und tatsächlichen Problemstellungen – nicht zuletzt aufgrund der bundesweiten Schließung von Schulen und Kitas – ergeben sich auch viele rechtliche Fragestellungen. Zahlreiche Unternehmen befürchten erhebliche Umsatzeinbußen und Rückgänge von Neuaufträgen, die z.B. aus fehlenden Waren und Zulieferprodukten, der Schließung von Grenzen im internationalen Kontext sowie aus behördlichen Verfügungen in Bezug auf Veranstaltungen und Betriebsschließungen resultieren können.

In eigener Sache:
Wir haben die Möglichkeiten, uns so zu organisieren, dass der Kanzleibetrieb von beck rechtsanwälte in jedem Fall aufrechterhalten werden kann. Die Erreichbarkeit unserer Anwälte ist sichergestellt und wir haben Maßnahmen getroffen, dass wir die Kanzlei notfalls „von außen“ ohne jegliche Einschränkungen weiterführen könnten. Wir sind somit wie gewohnt für Sie zu erreichen.

UPDATE 30. April 2020:
Mit unserem neuen Videokonferenzsystem beck meeting bieten wir flexible Audio- und Videokonferenzen und weitere Features (wie z.B. online Whiteboards, Screensharing und Chat) für die dynamische und digitale Zusammenarbeit an.

Ihre Ansprechpartner:
Uns haben bereits diverse Anfragen zu arbeits-, vertrags- und datenschutzrechtlichen Themen erreicht. Die Beantwortung dieser Fragen steht zwar nicht im Zentrum der Pandemie. Eine Kenntnis der Rechte und Pflichten kann aber die Bewältigung der Krise erleichtern und drohende Schäden vermeiden oder zumindest einschränken.

Die arbeitsrechtlichen Fragen drehen sich rund um die Themen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Krankheit / Abwesenheit / Arbeitsausfall, Kurzarbeit, Lohnzahlung (nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch im Falle der angeordneten oder freiwilligen Quarantäne sowie behördlichen Betriebsschließungen), Dienstreisen ins Ausland, Home-Office und Kinderbetreuung. Ihr Ansprechpartner bei beck rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Thomas Uebach.

Die vertragsrechtlichen Themen betreffen sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext häufig die Frage, ob die Situation und daraus resultierende Problemstellungen als „höhere Gewalt“ anzusehen sind und wie in diesen Fällen mit vertraglicher Nichterfüllung, Verzug, Lieferengpässen, Vertragsstrafen und Garantien umzugehen ist. Rechtsanwalt Michael Haas und in den Spezialfragen des Bau- und Architektenrechts Rechtsanwältin Marja Schokolowsky sind für Ihre Fragen zu erreichen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht spielen häufig die Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten von Arbeitnehmern sowie Daten über deren Auslandsaufenthalte (Risikogebiete) und Kontakte zu bereits Erkrankten eine Rolle. Maßgeblich können auch die für eine Krisenplanung erhobenen privaten Kontaktdaten sowie die Kommunikation über konkrete, Team- oder Einzel-Maßnahmen sowie die Übermittlung sensibler Daten an Behörden sein. Rechtsanwalt Hendrik Sievers unterstützt bei dem Weg durch den Paragraphendschungel.

Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass wir diese Krise gut in den Griff bekommen und auch bei einer Verschärfung der Situation stets gemeinsam einen kühlen Kopf bewahren. Bleiben Sie gesund!
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