Handlungsbedarf in 2017: Das Zeitalter der EU Datenschutz-Grundverordnung rückt näher
> Dezember 2016

Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist ab Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Unternehmen sind daher aufgefordert, ihre Datenschutzorganisation, Verträge, Einwilligungserklärungen und -konzepte bis zu diesem Zeitpunkt zu überprüfen und an die neuen Regelungen anzupassen. Handlungsbedarf besteht für alle europäischen Unternehmen, da die Regelungen zum Datenschutz unabhängig von der Größe des Unternehmens einzuhalten sind. In Deutschland werden darüber hinaus voraussichtlich die Bestellvoraussetzungen für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten unverändert übernommen werden. Ein Verstoß gegen die Bestellpflicht ist bußgeldbewährt.

Am 11.11.2016 hat das Bundesministerium des Inneren einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DS-GVO vorgelegt, nach dem Unternehmen verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Bereits die Zugriffsmöglichkeit auf einen betrieblichen E-Mail-Account führt dazu, dass die Person ständig personenbezogene Daten verarbeitet, sodass die Bestellpflicht für nahezu alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern besteht. Dies entspricht der aktuell geltenden Regelung im Bundesdatenschutzgesetz.

Nach der DS-GVO sind Unternehmen zudem ab Mai 2018 verpflichtet, die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für die Aufsichtsbehörde besteht daher eine einfache Kontrollmöglichkeit: Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die keine Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten mitteilen, müssen mit Anfragen der Aufsichtsbehörde und schlimmstenfalls mit Bußgeldverfahren rechnen. Hier ist Unternehmen zu empfehlen, das Jahr 2017 zur Vorbereitung auf die ab Mai 2018 geltenden Regelungen zum Datenschutz zu nutzen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.