Unwirksame Zinsanpassungsklauseln im Kontokorrentkredit
> Oktober 2014

Eine wichtige Entscheidung erging im Mai dieses Jahres zur Wirksamkeit sogenannter Zinsanpassungsklauseln im Kontokorrentkredit. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte unter anderem zu beurteilen, ob eine Vertragsklausel einer Bank, mit der sie sich das Recht ausbedang, Zinssätze für den vertraglich vereinbarten Kontokorrentkredit durch einseitige Leistungsbestim­mungen anzupassen, wirksam sind. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall sei. Die Zinsanpassungsklauseln, um die es ging, würden wegen nicht hinreichender Bestimmung der Anpassungsparameter die Beklagte unangemessen benachteiligen. Es fehle in der Klausel an einer verbindlichen Verpflichtung der Bank zur Senkung des Zinssatzes unter Wahrung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Äquivalenzverhältnisses zwischen dem Vertragszinssatz und den Refinanzierungskonditionen. Das OLG legt damit die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen aufgestellt hat aufgrund der vergleichbaren Interessenlage auf Zinsanpassungsklauseln in Darlehens- und Kontokorrentkreditverträgen an.