Weitere Anpassungen beim Gesetz zur Frauenquote
> Oktober 2014

Das in Planung befindliche „Gesetz zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten“, allgemein als Gesetz zur Frauenquote bekannt, bietet seit Anbeginn Diskussionsstoff. Im September hat der Gesetzesentwurf aufgrund von Kritik zwei Änderungen erfahren. Die erste Änderung betrifft die Geschlechterquote in Führungspositionen. Nunmehr schreibt  der Referentenentwurf von Bundesfamilienministerin  Schwesig und Bundesjustizminister Maas nur noch in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung eine Geschlechterquote von 30 % im Aufsichtsrat vor. Alle anderen Unternehmen sollen sich selbst verbindliche Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebenen setzen. Damit rückt der Referentenentwurf von der ursprünglichen Verpflichtung der Unternehmen mindestens einen zusätzlichen Vertreter des bisher unterrepräsentierten Geschlechts in den Vorstand aufzunehmen ab. Die zweite Änderung betrifft die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten. War im Gesetzesentwurf noch vorgesehen, die Anzahl deutlich zu erhöhen, wurde diese Forderung wegen der hohen Kosten und des erheblichen Bürokratieaufwandes gestrichen.