Mehrurlaub für 58-jährige
> Dezember 2014

Das Bundesarbeitsgericht hat neulich entschieden, wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als jüngeren gewährt, kann die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem  Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzung zu.