Ende der gesetzlich festgelegten Vergütung für PV-Freiflächenanlagen eingeläutet
> Februar 2015

Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Die Verordnung ist mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 11. Februar 2015 in Kraft getreten. Damit wurde das Ende der gesetzlich festgelegten Vergütung eingeläutet. In der zuletzt beschlossenen EEG-Novelle wurde bereits die Pilot-Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verankert. Durch die neue Verordnung wird die Ermittlung der Höhe der Förderung durch Ausschreibung in die Praxis umgesetzt.

Zuständige Stelle für die Durchführung der Ausschreibungen ist die Bundesnetzagentur. Es ist damit zu rechnen, dass die erste Ausschreiungsrunde noch im Februar 2015 bekanntgegeben wird, so dass die erste Frist für die Abgabe von Geboten am 15.04.2015 ablaufen wird.

Für die Jahre 2015. 2016 und 2017 sind jeweils drei Ausschreibungsrunden für die Monate April, August und Dezember vorgesehen. Mit Ausnahme des April 2015 wird jeweils zum Monatsersten dieser Monate ausgeschrieben werden. Im Jahr 2015 sollen insgesamt 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben werden. Werden die in einem Ausschreibungstermin ausgeschriebenen MW-Zahlen nicht erreicht, werden die folgenden Ausschreibungen entsprechend angepasst.

Gebote müssen einen Umfang von mindestens 100 KW und höchstens 10 MW haben. Der Höchstwert einer Ausschreibung ist der im EEG geregelte anzulegende Wert, der im Zeitpunkt der Bekanntmachung der jeweiligen Ausschreibung gilt. Verschärft wurde der Anlagenbegriff. Als eine Freiflächenanlage gelten alle Generatoren, die innerhalb derselben Gemeinde, innerhalb von 24 Monaten und innerhalb von einem Abstand von bis zu 4 km in Betrieb genommen wurden.

Bis spätestens zum 30.06.2016 soll die Bundesregierung dem Bundestag über die Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell berichten und einen Erfahrungsbericht vorlegen. Dieser Bericht soll Handlungsempfehlungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe durch Ausschreibung auch für andere Technologien enthalten. Hier ist damit zu rechnen, dass das Ausschreibungsmodell dann auf andere Photovoltaikanlagen sowie auf Windkraftanlagen ausgeweitet wird. Die Ermittlung der Höhe der Förderung von Windkraftanlagen  durch Ausschreibung ab dem Jahr 2017 wurde bereits angekündigt.

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