Stärkung des Datenschutzrechts: Gesetzesentwurf sieht Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen vor
> Mai 2015

Die Bundesregierung hat seit längerer Zeit erkannt, dass die besten datenschutzrechtlichen Vorschriften wenig nutzen, wenn sie nicht durchgesetzt werden können. Um das Vollzugsdefizit im Datenschutzrecht zu mindern, hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Abmahn- und Klagerecht von Verbraucherschutzverbänden nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) auf datenschutzrechtliche Vorschriften ausweitet. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Nach der geltenden Gesetzeslage können die Datenschutzaufsichtsbehörden zwar Datenschutzverstöße mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen beenden und Bußgelder verhängen, sind jedoch aus Kapazitätsgründen überfordert. Nach Auffassung der Bundesregierung in der Begründung des Gesetzesentwurfs vom 15.04.2015 sei eine flächendeckende Kontrolle schon aufgrund der Anzahl der Unternehmer und des stetig zunehmenden Umfangs ihrer Datenerhebung, Datenverarbeitung und -nutzung nicht möglich. Durch die geplante Gesetzesänderung sollen daher die Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, Datenschutzverstöße von Unternehmen gegenüber Verbrauchern abzumahnen und Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Dies ist zwar nicht revolutionär, da bereits nach der bestehenden Gesetzeslage datenschutzrechtliche Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Verbandsklagerecht des UKlaG umfasst sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führt z.B. gegen Google und Facebook öffentlichkeitswirksame Gerichtsverfahren, in denen gerichtlich überprüft wird, ob die AGB gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Auch haben entgegen den Ausführungen der Bundesregierung bereits mehrere Oberlandesgerichte Verstöße gegen Datenschutzgesetze als unlautere geschäftliche Handlungen im Sinne des § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angesehen. Damit wäre auch der Weg für Verbandsklagen eröffnet. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes liegt diesbezüglich jedoch noch nicht vor und die Verbraucherschutzverbände sehen daher davon ab, gegen Datenschutzverstöße mittelständischer Unternehmen vorzugehen.

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann noch in diesem Jahr gerechnet werden. Das Datenschutzrecht wird dann voraussichtlich vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Es werden insbesondere auch mittelständische Unternehmen von der Änderung betroffen sein, da Verbraucher dann nicht nur die Möglichkeit haben, sich wegen etwaiger Datenschutzverstöße an die (derzeit überforderten) Aufsichtsbehörden zu wenden, sondern einen Verbraucherverband hinzuziehen können.

Der Gesetzesentwurf wird zum Teil stark kritisiert und auch die letzte Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlief kontrovers, wie der Meldung des Bundestages vom 06.05.2015 zu entnehmen ist. Der Gesetzesentwurf kann aber zum Anlass genommen werden, die Prozesse des eigenen Unternehmens, in denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.      

Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15.04.2015 (Drucksache 18/4631) finden Sie hier.