Thomas Uebach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
> Februar 2016

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat unserem Partner und Rechtsanwalt Thomas Uebach aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Im Bereich Arbeitsrecht unserer Kanzlei garantieren nun zwei erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht den Erfolg bei Verträgen, Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren. beck rechtsanwälte sind im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht tätig und begleiten Betriebsübernahmen, Betriebsstillegungen und Restrukturierungen. Wir profitieren dabei von unserem kanzleiinternen interdisziplinären Netzwerk. Auftretende steuer- oder gesellschaftsrechtliche Fragen klären wir „in-house“. Besonders liegt uns am Herzen, dass die gefundene Lösung nicht nur ökonomisch sinnvoll ist, sondern auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Unser Schwerpunkt liegt vornehmlich in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern.

Rechtsanwalt Thomas Uebach erreichen Sie unter +49 40 301007-225 oder per E-Mail tu@becklaw.de.