Berlins Kampf gegen Ferienwohnungen
> Juni 2016

In Berlin ist am 30.04.2016 die Übergangsfrist für geduldete Ferienwohnungen abgelaufen. Das seit zwei Jahren in Berlin geltenden Zweckentfremdungsverbot, das sich vor allem gegen Ferienwohnungen, aber auch gegen die anderweitige gewerbliche Nutzung von Wohnraum sowie gegen Leerstand und Abriss richtet, sah eine Übergangfrist vor, die nun Ende April abgelaufen ist.

Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung sind hiervon rund 6.300 bisher geduldete Ferienwohnungen betroffen. Sofern keine Ausnahmegenehmigung für die Zweckentfremdung erteilt wurde, können Bußgelder von bis zu 100.000,00 € verhängt werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Berliner Bezirke überhaupt hinterherkommen werden, angezeigten Verstößen nachzugehen und Ausnahmeanträge zu bearbeiten. Entscheidet das Bezirksamt über den Antrag nicht innerhalb von maximal 14 Wochen, gilt die Genehmigung als erteilt.