CHARISMA - Kommanditgesellschaft (KG)

Der Erwerb einer bereits fertig registrierten CHARISMA GmbH verschafft Ihnen insbesondere folgende Vorteile:

- keine Wartezeit für die Neugründung einer Gesellschaft,
- die Gesellschaft ist sofort bereit für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, ohne Haftung in der Gründungsphase,
- die fertig registrierte Gesellschaft hat bislang noch keine Geschäftsaktivität entfaltet und ist somit unbelastet,
- Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist voll eingezahlt.
- nur 2.500,00 EUR nto.

Die weiteren Details für den Kauf einer CHARISMA GmbH sind simpel. Verkäuferin jeder CHARISMA GmbH ist die beck Vermögensverwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102807.

Der Preis für eine solche CHARISMA GmbH setzt sich aus dem bereits eingezahlten Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 sowie einer Vermittlungspauschale in Höhe von EUR 2.500,00 zusammen. Diese Vermittlungspauschale ist umsatzsteuerfrei. Hinzu kommen die durch den Erwerb entstehenden Notarkosten für die Namensänderung, Satzungsänderung und Geschäftsführerbestellung. Diese Kosten variieren je nach Anzahl der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer sowie eventuell weiterer Beurkundungserfordernisse zwischen ca. EUR 1.100,00 und 1.300,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern speziell zugeschnittene Satzungsänderungen gewünscht werden, werden die hierfür entstehenden Rechtsanwaltskosten zusätzlich nach Absprache berechnet.

Die zum Kauf notwendigen Schritte können sehr kurzfristig von uns vorgenommen werden. Der für die Transaktion notariell zu beurkundende Anteilskauf- und Übertragungsvertrag kann auf Wunsch mittels privatschriftlicher Vollmachterteilung direkt von uns vor einem deutschen Notar unterzeichnet werden. Sofern dies gewünscht wird, bitte ich um eine kurze Mitteilung, um die notwendigen Dokumente vorzubereiten.

Jeder neu zu bestellende Geschäftsführer muss darüber hinaus persönlich vom Notar belehrt werden, bevor die Anmeldung zum Handelsregister durchgeführt werden kann. Die Belehrung kann bei persönlicher Anwesenheit des zu bestellenden Geschäftsführers ohne Zeitverlust im Beurkundungstermin oder aber vor jedem anderen Notar in Deutschland oder nach vorheriger Absprache vor einem Notar im Ausland erfolgen.

Nach Übertragung der Anteile werden die Gesellschaftsunterlagen an den Käufer übersandt. Die Änderungen müssen sowohl dem Finanzamt als auch dem Gewerbeamt mitgeteilt werden.

Sofern Sie eine CHARISMA GmbH erwerben möchten, bitten wir Sie den Fragebogens zur Erfassung der Käuferdaten auszufüllen und an Frau Jasmina Herold unter jh@becklaw zu senden. Frau Herold steht Ihnen zudem für weitere  





entscheiden, möchten wir Sie bitten, den Betrag in Höhe von EUR 27.500,00 auf folgendes Konto zu überweisen:

beck Vermögensverwaltungs GmbH
Commerzbank AG
IBAN: DE07 2004 0000 0504 7667 00
BIC: COBADEFFXXX

Nach dem Kauf der Gesellschaft wird das bereits eingezahlte Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 abzüglich der bereits entstandenen Gründungskosten in Höhe von ca. EUR 950,00 auf ein vom Käufer für die Gesellschaft neu einzurichtendes Konto gezahlt.

Weiterhin wird um die Beantwortung des beigefügten Fragebogens zur Erfassung der Käuferdaten gebeten.

Die zum Kauf notwendigen Schritte können sehr kurzfristig von uns vorgenommen werden. Der für die Transaktion notariell zu beurkundende Anteilskauf- und Übertragungsvertrag kann auf Wunsch mittels privatschriftlicher Vollmachterteilung direkt von uns vor einem deutschen Notar unterzeichnet werden. Sofern dies gewünscht wird, bitte ich um eine kurze Mitteilung, um die notwendigen Dokumente vorzubereiten.

Jeder neu zu bestellende Geschäftsführer muss darüber hinaus persönlich vom Notar belehrt werden, bevor die Anmeldung zum Handelsregister durchgeführt werden kann. Die Belehrung kann bei persönlicher Anwesenheit des zu bestellenden Geschäftsführers ohne Zeitverlust im Beurkundungstermin oder aber vor jedem anderen Notar in Deutschland oder nach vorheriger Absprache vor einem Notar im Ausland erfolgen.

Nach Übertragung der Anteile werden die Gesellschaftsunterlagen an den Käufer übersandt. Die Änderungen müssen sowohl dem Finanzamt als auch dem Gewerbeamt mitgeteilt werden.