Gesetzesentwurf über neues Bauvertragsrecht
> Juni 2016

Eine umfassende Überarbeitung des Bauvertragsrechts sowie eine Änderung bei der Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial – dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett Anfang März beschlossen hat. Hierdurch soll für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden. Der Entwurf sieht spezielle Regelungen für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag vor. Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:

+ Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen;

+ Änderungen und Ergänzungen bei den Regelungen zur Abnahme;

+ Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund;

+ beim Verbraucherbauvertrag: Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit und zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller;

+ Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag, insbesondere zur Haftung;

+ Änderungen im Kaufrecht: Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten auch im Verkehr zwischen Unternehmern.

Mit der Neuregelung soll der Gesetzgeber das geltende Werkvertragsrecht präzisieren und Lücken schließen. Die Bautechnik hat sich stetig weiterentwickelt und das Baurecht ist zu einer komplexen Spezialmaterie geworden. Für die komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des Werkvertragsrechts oft nicht detailliert genug. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert es, Bauverträge interessengerecht und ökonomisch sinnvoll zu gestalten und abzuwickeln. Deshalb müssen die Vertragsklauseln sorgfältig gefasst werden, um die Gesetzeslücken auszufüllen. Mit den Neuregelungen wird dies nun erleichtert.

Der Entwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchlaufen und sieht ein Inkrafttreten sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt vor. Damit ist daher frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.

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