Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
> April 2021

Es war absehbar, aber nun hat das Bundesverfassungsgericht dem Senat in Berlin die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels in die Bücher geschrieben. Eine Totalpleite des Vorzeigeprojektes des rot-rot-grünen Berliner Senates. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig. Im Kern geht es um die im Grundgesetz geregelte Frage der Gesetzgebungszuständigkeiten. Durfte das Land Berlin Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum treffen oder fällt dies in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage zugunsten des Bundesgesetzgebers entschieden. Das Mietpreisrecht unterliegt der sog. konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Da also, wo der Bundesgesetzgeber diese Fragen durch Gesetzgebung bereits abschließend geregelt hat, entfaltet sich für den Landesgesetzgeber eine Sperrwirkung. Für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder bleibt dann kein Raum mehr. Das Mietpreisrecht hat der Bundesgesetzgeber in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt. > Ergänzend verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 28/2021 vom 15.04.2021