beck whistle | Endspurt für die Einrichtung eines Hinweisgeberportals nach dem HinSchG.
> November 2023

Sichern Sie sich jetzt 15% Nachlass auf die laufenden Kosten für ein ganzes Jahr bei Vertragsabschluss bis zum 31.12.2023.

Spätestens ab dem 17.12.2023 müssen Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten eine interne Meldestelle zum Betrieb eingerichtet haben.

Viele Anbieter bieten auf dem Markt komplexe Software-Lösungen an, die Sie mit eigenem Personal selbst betreiben müssen.

Wir bieten Ihnen mehr. Mit beck whistle können Sie sowohl die Errichtung als auch den personal- und zeitintensiven Betrieb des Hinweisgeberprotals komplett auf die Meldestellen-Beauftragten der Firma beck Service GmbH outsourcen.
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Überlassen Sie uns den Betrieb Ihres Hinweisgeberportals zu festen monatlichen, günstigen Preisen. Keine versteckten Folgekosten. Keine Kosten für die Fachkundeausbildung Ihres Personals. Sie konzentrieren sich einfach auf Ihr Kerngeschäft und setzen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihre Unternehmensziele ein.

Die beck Service GmbH ist eine aus Rechts- und Fachanwälten geführte Dienstleistungsgesellschaft. Alle eingesetzten Meldestellen-Beauftragten sind zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die über die notwendige Fachkunde nach § 15 HinSchG verfügen. Als externer Dienstleister bieten wir die Neutralität, die der Betrieb einer Meldestelle nach dem HinSchG erfordert.  

Für unsere vollständige Leistungsbeschreibung mit allen Informationen und Preisen sowie einer kostenlosen und unverbindlichen Demoversion folgen Sie uns auf unsere Homepage unter https://meldestelle.services.