Bürgerenergiegesellschaften dominieren erste Ausschreibung für Onshore-Windkraft
> Juni 2017

Seit der Verkündung der Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Wind an Land ist klar: Bürgerenergieprojekte gehen als die großen Gewinner aus dem Wettbewerb. 93 % der Zuschläge, bzw. 96 % des Zuschlagsvolumens entfielen auf Bürgerwindparks. Von den insgesamt eingereichten 256 Geboten mit einem Volumen von 2137 MW sind letztendlich 70 Gebote mit einer Spitzenleistung von zusammen 806,660 MW zum Zuge gekommen. Insgesamt ist die erste Ausschreibung mit einer durchschnittlichen Förderung von 5,71 ct/kWh zu Ende gegangen. Während der höchste Zuschlagswert für Gebote von Bürgerenergiegesellschaften innerhalb des Netzausbaugebiets bei 5,58 ct/kWh lag, lag er außerhalb des Netzausbaugebiets bei 5,78 ct/kWh. Das niedrigste Gebot, das einen Zuschlag bekam betrug 5,25 ct/kWh.

Der große Erfolg der privilegierten Bürgerprojekte und die vergleichsweise geringen Hürden für das vereinfachte Verfahren bieten Zündstoff für Diskussionen um den Einsatz von Strohmännern durch professionelle Investoren und Projektentwickler. Denn bereits eine „Eigenerklärung“ darüber, dass die Anforderungen an die Gesellschafterstruktur erfüllt sind genügt, um in den Genuss der besonderen Regelungen zu kommen.

Es bleibt abzuwarten, wie viele der Bürgerenergieprojekte realisiert werden können. Aufgrund der verlängerten Realisierungsfristen (54 statt 30 Monate) lassen sich hierüber zu diesem Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen treffen.