beck whistle - Internes Meldewesen

Die Verpflichtungen zur Errichtung und dem Betrieb von Meldestellen und Meldekanälen durch Unternehmen nehmen stetig zu. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§ 12 HinSchG), dem Geldwäschegesetz (§ 6 Abs. 5 GwG) oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 8 LkSG) sind Regelungen zur Errichtung solcher Einrichtungen für die Meldung von Verstößen oder Beschwerden durch Dritte vorgesehen. Dies können eigene Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Mitbewerber oder sonstige Dritte sein, die meinen, Verstöße gegen die Anwendungsbereiche der entsprechenden Gesetze melden zu müssen.

Wir beraten Sie nicht nur bei der Errichtung und dem Betrieb solcher Meldestellen, sondern sind gleichzeitig auch die Lösung des Problems.

Mit geschulten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer beck Service GmbH übernehmen wir die technische Einrichtung einer internen Meldestelle auf unserer Homepage https://meldestelle.services sowie den Betrieb der Meldekanäle digital, telefonisch oder in persönlichen Gesprächen mit der hinweisgebenden Person. Im Falle einer Meldung kümmern wir uns um die rechtskonforme Führung des Verfahrens und ggf. die Ergreifung von Folgemaßnahmen.

Überlassen Sie der beck Service den bürokratischen Aufwand der Errichtung und des Betriebs solcher Meldestellen zu einer fixen Einrichtungspauschale und fest vereinbarten und damit für Sie kalkulierbaren monatlichen Pauschalen.

Melden Sie sich gerne zu einer kostenfreien Ersteinschätzung.